ab
01.02.2025
sind wir auf Instagram
Gemeinsam - stark für dich

AktuellesJobsSpendenKontakt

Krisenintervention OKey

Aus welchem Grund sind Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in der Krisenintervention OKey? 

Der Aufenthalt in der Krisenintervention OKey verschafft Raum und Zeit, um die Notsituation abzuklären und nach Perspektiven und Anschlussmöglichkeiten zu suchen. Manchmal holen sich Eltern auch Unterstützung, um die familiäre Situation zu verbessern.

Kinder und Jugendliche kehren nach ihrem Aufenthalt entweder zu ihren Eltern zurück oder sie finden kurz- oder langfristig einen Platz in einem Kinder- oder Jugendheim, einer Pflegefamilie oder ähnlichen Angeboten.

Während ihrer Zeit in der Krisenintervention OKey sollen sich die Kinder und Jugendlichen erholen und eigene Vorstellungen für ihre Zukunft entwickeln können. Je nach Situation wird der Kontakt zu den Eltern Schritt für Schritt wiederhergestellt. 

krisenintervention_okey.jpg

Auf dem Brühlberg, an der Waldhofstrasse 40, befindet sich unsere Wohngruppe Kind und Jugend, in der insgesamt neun Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren vorübergehend Schutz finden.

Die Wohngruppe frühe Kindheit befindet sich an zentraler Lage in der Stadt Winterthur und hat Platz für sieben Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0 bis 7 Jahren.

Kinder in der mittleren Altersspanne werden bedarfsgerecht auf die beiden Standorte zugeteilt. Es besteht die Möglichkeit, Geschwister am gleich Ort unterzubringen.

Die Krisenintervention OKey nimmt Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche (0 - 18 Jahre) unabhängig vom Geschlecht auf.

Der Eintritt in die Krisenintervention OKey ist jederzeit möglich, telefonisch sind wir immer erreichbar. Wir verfügen über neun Plätze auf der Wohngruppe Kind und Jugend (8 bis 18 Jahre) und sieben Plätze auf der Wohngruppe frühe Kindheit (0 bis 7 Jahre).

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch wird geklärt, ob die Krisenintervention OKey der passende Ort für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen ist. Ist ein Platz frei, können sie eintreten und bis zu drei Monate bleiben. Manchmal ergeben sich auch andere Möglichkeiten oder die Situation zu Hause verbessert sich und die Kinder und Jugendlichen sind nur auf einen kurzen Aufenthalt angewiesen.

Damit wir für alle Kinder und Jugendlichen für die Zeit nach ihrem Aufenthalt in der Krisenintervention OKey eine passende Anschlusslösung finden können, arbeiten wir eng mit Familienmitgliedern, Bezugspersonen, Beistandspersonen etc. zusammen. 

Die Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen gestaltet sich sehr individuell. Der Grund für eine Platzierung in die Krisenintervention OKey und die familiäre Situation sind bei allen Kindern und Jugendlichen verschieden. In einem ersten Schritt klären wir deshalb sorgfältig die Situation, die Bedürfnisse der unterschiedlichen Parteien sowie allfällige behördliche Vorgaben. Nachdem grundsätzliche Fragen zum Kontakt zwischen den Kindern/Jugendlichen und deren Eltern, Angehörigen, Geschwistern und weiteren Vertrauenspersonen geklärt sind, können Besuche oder telefonische Kontakte stattfinden.

Wir stehen mit den Eltern mindestens einmal pro Woche in Kontakt und informieren sie darüber, wie es ihren Kindern/Jugendlichen geht und welche Themen sie beschäftigen. Wenn immer möglich beziehen wir die Eltern in den Prozess mit ein. Einmal im Monat findet eine Standortsitzung mit allen Involvierten statt, in der gemeinsam die nächsten Schritte besprochen werden.

Wenn möglich und sinnvoll, besuchen die Kinder und Jugendlichen weiterhin ihre Kita, ihren Kindergarten, ihre Schule oder ihre Lehre. Je nach Alter des Kindes oder der Distanz zur Schule bzw. zum Kindergarten werden Fahr- oder Begleitdienste organisiert. Als Alternative zur Herkunftsschule steht die Volksschule im Quartier oder die Klinikschule im Kantonsspital Winterthur zur Verfügung. Lernende werden dabei unterstützt, ihre Lehre fortzuführen.

Wenn es für die Kinder/Jugendlichen im Moment nicht möglich ist, die bisherige Tagesstruktur (Kindergarten, Schule, Ausbildung) weiterzuführen, können sie unser hausinternes Atelier besuchen. Dort gestalten wir mit ihnen von Montag bis Freitag einen Wochenplan und setzen gemeinsam Ziele. Womit sie sich beschäftigen, wird individuell festgelegt. Das kann die Arbeit an Projekten oder persönlichen Themen, an Schulaufgaben, der Lehrstellensuche und noch vielem mehr sein. Das Atelier steht Kindern und Jugendlichen beider Wohngruppen zur Verfügung. Die kleinen Kinder werden in der Wohngruppe frühe Kindheit betreut.

Benötigen Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche medizinische oder psychiatrisch-psychologische Unterstützung, wird diese entweder von einer bereits involvierten Fachperson (Kinderärzt:in, Psychotherapeut:in etc.) geleistet oder durch die Fachstelle Psychotraumatologie des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) angeboten. Bereits etablierte Unterstützungsangebote bleiben wenn immer möglich erhalten.

Die allermeisten Kosten für den Aufenthalt in der Krisenintervention OKey werden durch den Kanton oder die Gemeinde getragen. Als Eltern müssen Sie einen Beitrag für Unterhaltspflichtige von 30 Franken pro Tag bezahlen. Dies schreibt das Kinder- und Jugendheimgesetz vor. Die Gemeinde, der Kanton Zürich und der Bund tragen die restlichen Kosten für den Aufenthalt.

Ebenfalls müssen Sie die Nebenkosten wie Kleider, Taschengeld, ÖV-Tickets, Handykosten bezahlen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, dies zu finanzieren, können Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt wenden.

Die Zuweisung der Säuglinge, Kleinkinder, Kinder oder Jugendlichen erfolgt auf der Basis von zivilrechtlichen Massnahmen nach Artikel 308 und 310 ZGB oder im Rahmen von freiwilligen Beratungen.  

Bei Platzierungen ohne behördlichen Beschluss erfolgt die Aufnahme im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Kind oder der/des Jugendlichen und der/dem Inhaber:in der elterlichen Sorge. In diesem Fall wird eine Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten eingeholt.

Ist eine Aufnahme in die Krisenintervention OKey aufgrund des Kindesschutzes indiziert und zeigen die Eltern keine Kooperationsbereitschaft, wird eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht. Wenn Eltern eine sofortige Rückkehr des Kindes oder der/des Jugendlichen nach Hause fordern, dies jedoch aus Gründen des Kindesschutzes unzumutbar erscheint, wird die KESB umgehend kontaktiert.

Links

Im Folgenden finden Sie nützliche Links, die Ihnen weiterhelfen können.

Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamt-schweizerisch tätig.
kinderschutz.ch

Elternnotruf

Der Elternnotruf bietet ein 24 Stunden Hilfe und Beratungsangebot für Familien, Eltern und Bezugspersonen an.
elternnotruf.ch

Kinder- und Jugendhilfezentren (KJZ)

Unterstützung bei Fragen rund um den Familienalltag. Kostenlose, vertrauliche und persönliche Beratung.
Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) | Kanton Zürich

Fachstelle OKey

Opferberatung und Kinderschutz.
okeywinterthur.ch/fachstelle-okey
 

Jetzt Hilfe anfordern!

Vertrauliche Beratung

Hast du Fragen, die du sonst mit niemandem besprechen kannst? Wir sind Montag bis Freitag von 9–12 Uhr und 13–17 Uhr für dich da.


Notfallplatz

Braucht du vorübergehend einen Ort, um zur Ruhe zu kommen? Gerne können wir gemeinsam besprechen, was möglich ist. Wir sind rund um die Uhr für dich erreichbar.

Wohngruppe Kind und Jugend

(8 bis 18 Jahre)

Wohngruppe frühe Kindheit

(0 bis 7 Jahre)


Wohnbegleitung

Du bist Mutter und befindest dich in einer herausfordernder Situation? Wir suchen gemeinsam mit dir nach der besten Lösung für dich und dein Kind.

Jetzt Hilfe anfordern schliessen