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Fachstelle OKey - Opferberatung und Kinderschutz

Die Fachstelle OKey ist eine kantonal anerkannte Opferberatungsstelle für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche in Winterthur. Seit rund 30 Jahren beraten wir Betroffene und Angehörige zu ihren Rechten und unterstützen sie bei der Bewältigung des Erlebten – kostenlos und vertraulich. Minderjährigen, die von elterlicher Partnerschaftsgewalt betroffen sind, bieten wir zudem zeitnahe und umfassende Begleitung.

Im Bereich Kinderschutz stehen wir Privat- und Fachpersonen bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen zur Seite und beraten zum weiteren Vorgehen. In enger Zusammenarbeit mit medizinischen, sozialen und schulischen Institutionen stellen wir eine ganzheitliche Unterstützung sicher. Mit dem Kantonsspital Winterthur besteht per 01.01.2025 eine Leistungsvereinbarung für sozialarbeiterische Dienstleistungen im Bereich Kinderschutz.

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Unsere Dienstleistungen

Wer erhält Unterstützung?

Unterstützungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, wenn sie durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen und/oder psychischen Integrität beeinträchtigt worden sind. Nahe Angehörige von Opfern können sich ebenfalls beraten lassen. Der Erhalt von Opferhilfe ist unabhängig davon, ob eine Strafanzeige gemacht wird oder wurde.

Das Beratungsangebot

  • Sicherer Raum zum Reden

  • Anspruch auf Beratung und Betreuung

  • Besondere Rechte im Strafverfahren

  • Anspruch auf finanzielle Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen

  • Wenn nötig oder gewünscht, Vernetzung mit weiteren Unterstützungsangeboten

Die Beratung ist für Betroffene und/oder deren Angehörige kostenlos und vertraulich. Die Mitarbeitenden der Fachstelle OKey unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht. Bei Bedarf werden professionelle Dolmetscherinnen oder Dolmetscher organisiert. Gespräche sind in allen Sprachen mit Übersetzung möglich.

Rechte von Opfern

Wird ein Strafverfahren durchgeführt, so hat ein Opfer bestimmte Informationsrechte, Schutzrechte und Beteiligungsrechte. Opfer von Sexualdelikten und Kinder haben darüber hinaus besondere Schutzrechte. Gestützt auf das Opferhilfegesetz haben Opfer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Es geht dabei um die Finanzierung von notwendigen Hilfestellungen, aber auch um die Möglichkeit, eine Entschädigung und/oder eine Genugtuung zu erhalten. Auf der Homepage www.opferhilfe.zh.ch der Justizdirektion des Kantons Zürich find sich detaillierte Angaben zur Opferhilfe, zu den Opferrechten und zu den Beratungsstellen.

Unmittelbar nach einem Gewaltvorfall in der Familie und einer erfolgten polizeilichen Intervention bieten wir Kindern und Jugendlichen eine vertrauliche und kostenlose Beratung an.

Zum Schutz aller betroffenen Personen ordnet die Polizei die nötigen Gewaltschutzmassnahmen an (Gewaltschutzgesetz (GSG) Kanton Zürich § 3). Flankierend dazu überweist sie alle Familienmitglieder an spezialisierte Beratungsstellen – auch die Kinder und Jugendlichen. Alle haben das Recht auf Information und Beratung.

Ziel der Beratung ist es, den Kindern und Jugendlichen die Gewaltschutzmassnahmen zu erklären und sie über den weiteren Verlauf und die im Zusammenhang mit den Ereignissen stehenden Verfahren zu orientieren. Zudem gilt es herauszufinden, welche mittel- bis längerfristigen Unterstützungsangebote sie stabilisieren und ihnen bei der Verarbeitung des Erlebten helfen, damit sie möglichst bald in einen normalen und überschaubaren Alltag zurückfinden.

Die Ereignisse zu Hause wie auch die polizeiliche Intervention bedeuten für die Kinder und Jugendlichen eine Ausnahmesituation. Sie können dadurch stark verunsichert sein und haben oft viele Fragen. Auf unserer Beratungsstelle bekommen sie die Gelegenheit, über das Erlebte zu sprechen.

Unser Angebot ist als psychosoziale Kurzberatung im Sinne einer Krisenintervention gedacht. Wir bieten keine Therapie an. Wenn die Situation und die Belastung der Kinder es erfordern und sich abzeichnet, dass weitere Unterstützung nötig ist, vernetzen und vermitteln wir an spezialisierte Fachpersonen.

Unter den gegebenen Umständen gelten die Kinder und Jugendlichen gemäss Opferhilfegesetz als Angehörige (Opferhilfegesetz (OHG) § 8 Absatz 3). Als Opferberatungsstelle unterstehen wir einer strengen Schweigepflicht (Opferhilfegesetz (OHG) § 11) gegenüber den von uns beratenen Personen.

Hinschauen - erkennen - handeln

Kinderschutz kann für alle Menschen zum Thema werden, welche beruflich oder privat mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Wer Kenntnis davon hat, dass ein Kind Gewalt oder Übergriffe erlebt oder wer einen entsprechenden Verdacht hegt, fühlt sich oft verunsichert. Bevor ein Verdacht öffentlich gemacht wird, ist es in jedem Fall wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Handeln bedeutet zuallererst das Gespräch zu suchen, Verantwortlichkeiten zu klären und sich fachliche Hilfe zu organisieren. Dafür ist die Fachstelle OKey da.

Unser Angebot umfasst:

  • Persönliche Beratung am Telefon oder vor Ort

  • Rasche und umfassende Beurteilung von akuten Misshandlungssituationen, gegebenenfalls unter Einbezug von medizinischen, psychologischen oder juristischen Fachpersonen

  • Herstellen von Schutz für misshandelte Kinder und Jugendliche

  • Abklärung von Verdachtssituationen

  • Entscheidungshilfe bei der Frage, ob Kinderschutz-massnahmen oder eine Strafanzeige erforderlich sind

  • Vermitteln von juristischer, therapeutischer, sozialer und finanzieller Hilfe

Kinderschutz ist nichts für Einzelkämpfer:innen

Kinderschutz verlangt nach einem koordinierten Vorgehen unter Einbezug medizinischer, sozialer, juristischer und psychologischer Gesichtspunkte. Überstürztes und isoliertes Handeln führt selten zu einem wirksamen Schutz und zum nachhaltigen Unterbinden von Übergriffen oder Gefährdungen. Eine umfassende und interdisziplinäre Einschätzung bildet dagegen eine geeignete Grundlage für erfolgreiches Intervenieren. Um den von Misshandlung oder Gefährdung betroffenen Kindern und Jugendlichen nachhaltig helfen zu können, wird dem Einbezug des familiären Umfelds grosses Gewicht beigemessen.

Etablierte Zusammenarbeit in der Kinderschutzgruppe

Die Kinderschutzgruppe hat zum Ziel, das Vorgehen bei Kinderschutzfragen gemeinsam anonymisiert einzuschätzen und zu koordinieren, womit der interdisziplinäre Austausch zwischen sozialarbeiterischen, medizinischen, sozialpädiatrischen, juristischen und psychologischen Fachpersonen angestrebt wird. Die Kinderschutzgruppe setzt sich aus Leitungs- und Fachpersonen des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin des Kantonsspitals Winterthur, des Kinder- und Jugendhilfezentrums Winterthur (kjz) und der OKey-Stiftung zusammen.

Umfassende Unterstützung und Vernetzung

Die Mitarbeitenden der Fachstelle OKey informieren umfassend über die Opferhilfe und leisten Unterstützung bei der Verarbeitung erlittener Übergriffe.

Vernetztes und interdisziplinäres Arbeiten bei Fragen der Risikoeinschätzung, der Verdachtsabklärung und der Planung von Interventionen sind zentral. Um den von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen nachhaltig helfen zu können, wird dem Einbezug des familiären Umfelds grosses Gewicht beigemessen.

Finanzierung und Aufsicht

Die Justizdirektion des Kantons Zürich finanziert die Fachstelle OKey durch Staatsbeiträge und übt die Aufsicht aus (opferhilfe.zh.ch). Das Amt für Jugend- und Berufsberatung leistet jährliche Subventionen (ajb.zh.ch).

Warum es uns gibt

Die Zahl gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher ist weit grösser, als vielfach angenommen wird. Sie erleiden körperliche, sexualisierte und/oder psychische Gewalt. Studien zeigen, dass jede vierte Frau und jeder achte Mann während ihrer/seiner Kindheit sexualisierter Gewalt ausgesetzt war.

Kinder und Jugendliche leiden auch, wenn sie elterliche Partnerschaftsgwalt erleben. Sie machen sich Sorgen, haben Angst und fühlen sich oft für die Geschehnisse verantwortlich. Das Sprechen über das Erlebte ist für die Kinder und Jugendlichen schwierig. Oft bleiben sie mit einer grossen Not allein, da auch ihre Eltern nicht wissen, wie sie über die Gewalt in der Familie reden sollen.

Vordringlichstes Ziel der Fachstelle OKey ist es, gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen Schutz und Unterstützung anzubieten. Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen erhalten Hilfe und Begleitung im Rahmen des Opferhilfegesetzes.

Okey Winterthur Sprechblase

Fachinputs und Workshops

Die Fachstelle OKey bietet Fachinputs und Workshops zum Thema Opferhilfe und Kinderschutz an.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.

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